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BGH - Entscheidung vom 10.01.1996

2 ARs 437/95

Normen:
StPO § 462a

Die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich blieb abweichend von § 462 a Abs. 1 StPO auch nach der Aufnahme des Verurteilten in die JVA Frankenthal für die Entscheidung über den Widerruf [...]
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