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BGH - Entscheidung vom 25.09.1996

XII ARZ 12/96

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6

Fundstellen:
NJWE-FER 1996, 64

1. Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen vor. Mit den Amtsgerichten Gladbeck und Oberhausen haben sich zwei Gerichte, von denen eines für den die Widerklage betreffenden [...]
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