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BGH - Entscheidung vom 25.04.1996

IX ZR 237/95

Normen:
BeurkG § 17

Fundstellen:
BB 1996, 1300
BGHR BNotO § 19 Abs. 1 S. 1 Belehrungspflicht 3
BGHR BeurkG § 17 Abs. 1 Belehrungspflicht 17
DB 1996, 2333
DNotZ 1997, 62
ErbPrax Nr. 129/96
MDR 1996, 854
NJW 1996, 2037
VersR 1996, 1543
WM 1996, 1694

Der verklagte Notar beurkundete am 7. Juli 1992 einen Grundstückskaufvertrag mit Auflassung. Käufer war der Kläger. Als Verkäufer trat - nicht im eigenen Namen, sondern namens eines Dr. T. - ein Makler auf, der dem [...]
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