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BGH - Entscheidung vom 18.04.1996

IX ZR 206/95

Normen:
BGB § 394
GesO § 2 Abs. 3, 4, § 7 Abs. 5

Fundstellen:
BGHR DDR-GesO § 7 Abs. 5 Aufrechnungsausschluß 3
DB 1996, 2280
InVo 1996, 206
InVo 1997, 206
KTS 1996, 416
MDR 1996, 1028
RAnB 1996, 352 (Ls)
Rpfleger 1996, 474
VersR 1997, 63
WM 1996, 1063
ZIP 1996, 1015

Der Kläger ist Verwalter in dem Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der L.werke W. GmbH (im folgenden: GmbH oder Schuldnerin). Am 5. August 1993 beantragte diese die Eröffnung des [...]
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