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BGH - Entscheidung vom 08.05.1996

XII ZR 8/95

Normen:
BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1, § 1378 Abs. 4
ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
BGHR BGB § 1378 Abs. 4 S. 1 Verjährungsunterbrechung 1
BGHR BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 Individualisierung 1
BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 5
DAVorm 1996, 889
DRsp I(112)208a-c
DRsp I(165)240a-f (Ls)
EzFamR BGB § 1378 Nr. 8
EzFamR aktuell 1996, 214
FamRZ 1996, 853
MDR 1996, 932
NJW 1996, 2152
NJWE-FER 1996, 15
Rpfleger 1996, 467

Die Ehe der Parteien ist seit dem 10. Juni 1988 rechtskräftig geschieden. Mit der vorliegenden Nachforderungsklage verlangt die Klägerin weiteren Zugewinnausgleich in Höhe von 98.680 DM nebst Zinsen. Dem liegt [...]
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