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BGH - Entscheidung vom 12.07.1996

V ZR 202/95

Normen:
BGB § 313 S. 1
BeurkG § 9

Fundstellen:
BGHR BGB § 313 S. 1 Bestimmtheit 3
BGHR BeurkG § 9 Umfang 1
DNotZ 1998, 944
DRsp I(125)458a
MDR 1996, 1001
NJW 1996, 2792
WM 1996, 1735

Mit notariellem Vertrag vom 7. Juni 1992 verkauften die Beklagten dem Kläger ein Gewerbegrundstück. Der Vertrag wurde 'unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß der Käufer eine baurechtliche Genehmigung für [...]
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