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BGH - Entscheidung vom 22.11.1996

V ZR 196/95

Normen:
BGB § 463 S. 2

Fundstellen:
DRsp I(130)438c
NJW-RR 1997, 270

Die Kl. macht - arglistig verschwiegene - bauliche Mängel des von ihr gekauften bebauten Grundstücks geltend. 'Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen [...]
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