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BGH - Entscheidung vom 26.09.1996

III ZR 244/95

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 1 Kausalität 10
UPR 1997, 71

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO ). Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 ). Ein Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG ) steht der [...]
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