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BGH - Entscheidung vom 17.05.1996

3 StR 616/95

Normen:
StGB § 260a

Zur Schuldspruchänderung hat der Generalbundesanwalt ausgeführt: 'Die erste Tat (UA S. 23) ist vor Inkrafttreten des OrgKG, durch den § 260 a StGB in das Strafgesetzbuch eingefügt worden ist, begangen worden (vgl. auch [...]
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