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BGH - Entscheidung vom 27.09.1996

1 StR 576/96

Normen:
StGB § 239b

Während das landgerichtliche Urteil sonst keine Rechtsfehler aufweist, kann im Falle B 2 der Urteilsgründe die Verurteilung wegen Geiselnahme (§ 239 b StGB ) keinen Bestand haben. Zwar hat sich der Angeklagte Frau M. [...]
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