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EGMR (78041/01) | Datum: 01.02.2007
BGH (3 StR 293/16) | Datum: 29.11.2016
Entscheidung
1. Der Senat neigt dazu, eine Pflicht des Gerichts, über Hilfsbeweisanträge vor dem Urteil entscheiden zu müssen, nicht generell zu bejahen.2. Die Verfahrensrüge, mit der die Ablehnung eines Beweisantrages auf Erholung eines weiteren Sachverständigengutachtens beanstandet wird, bedarf der Mitteilung des Inhalts des gerichtlichen Gutachtens, wenn der Antrag auf dessen mangelnde Sachkunde gestützt wurde.
BGH (5 StR 643/95)Datum: 05.03.1996
Fundstelle: NStZ-RR 1996, 362; StV 1996, 529
Auszug:
Die Revisionen der Angeklagten D, G und F gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. April 1995 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels [...]
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