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BFH - Entscheidung vom 13.06.1996

VI R 89/95

Der BFH schließt damit an sein Urteil vom 18.4.1996 (STEUER-TELEX 1996, 510) an. Voraussetzung für den Werbungskostenabzug ist allerdings, daß der Arbeitslose dem deutschen Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen [...]
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