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BAG - Entscheidung vom 27.08.1996

3 AZR 466/95

Normen:
BGB §§ 242, 315, 317, 319
BetrAVG § 1 (Ablösung), §§ 16, 17 Abs. 3
Leistungsordnung des Bochumer Verbandes (in der seit 1. Januar 1985 gültigen Fassung) §§ 3, 17, 20
Leistungsordnung des Bochumer Verbandes (in der seit 22. Dezember 1974 gültigen Fassung) §§ 3, 8, 19
Satzung des Bochumer Verbandes §§ 3, 4, 8
ZPO § 286 Abs. 1, § 561 Abs. 2

Fundstellen:
AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung
BAGE 84, 38
BB 1997, 424
DB 1996, 1827
DB 1997, 633
NZA 1997, 535
ZIP 1997, 740

Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe das laufende Ruhegeld des Klägers zum 1. Januar 1994 anzupassen war. Die Beklagte erhöhte die Rente um 8 %. Der Kläger verlangt eine Erhöhung entsprechend dem Anstieg der [...]
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