Die Parteien streiten darüber, ob das Neunte Gesetz zur Änderung des Hamburger Ruhegeldgesetzes (9. RGG -ÄndG) vom 5. Dezember 1984 (Hbg GVBl. S. 255) die Versorgungsrechte des Klägers wirksam eingeschränkt hat. Der im [...]
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