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BAG - Entscheidung vom 23.10.1996

4 AZR 262/95

Normen:
BAT-O § 3 lit. g
BGB § 126 Abs. 2
Berliner Hochschulpersonal-Übernahmegesetz (vom 11. Juni 1992 - GVBl S. 191) § 6 Abs. 2
TVG § 1 Abs. 2
Übergangsvorschrift zu § 3 lit. g (gestrichen mit Wirkung vom 1. Mai 1994 durch § 1 Nr. 1 c des Änderungstarifvertrages Nr. 4 zum BAT-O-O vom 25. April 1994)

Fundstellen:
BB 1997, 268
DB 1997, 783
NJ 1997, 274
NZA 1997, 556
RAnB Nr. 114/97

Die Parteien streiten, soweit es für die Revisionsinstanz noch von Interesse ist, darüber, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten ein Anspruch auf Vergütung nach der VergGr. I b BAT-O zusteht. Der am 14. August 1957 [...]
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