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BAG - Entscheidung vom 30.01.1996

3 AZR 1030/94

Normen:
BAT § 15 Abs. 2
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3
DRK-TV (Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes) § 14 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1
TVG § 1 (Auslegung)

Fundstellen:
BB 1996, 1724
DB 1996, 2626
NZA 1996, 1164

Die Parteien streiten darüber, in welchem Umfang der Beklagte nach § 14 Abs. 2 des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV) die regelmäßige [...]
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