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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.02.1995

8 S 421/95

Normen:
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
BauR 1995, 818
BRS 57 Nr. 65
BWVPr 1995, 211
NVwZ-RR 1995, 487
UPR 1995, 280
ZfBR 1995, 279

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilte, für sofort vollziehbare [...]
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