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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 09.03.1995

3 S 3321/94

Normen:
BauGB-MaßnahmenG § 10 Abs. 2 S. 1
BaufreistVO Baden-Württemberg § 6 S. 1 § 7 Abs. 3
VwGO § 80 Abs. 5 § 80a Abs. 3

Fundstellen:
BauR 1995, 514
BRS 57 Nr. 211
BWVPr 1995, 185
DÖV 1995, 828
IBR 1995, 259
IBR 1995, 358
NVwZ-RR 1995, 489

Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen sind zulässig und auch in der Sache erfolgreich. Der - vorrangige (§ 123 Abs. 5 VwGO ) - Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § [...]
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