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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.02.1995

9 S 1712/94

Normen:
MasseurG § 9

Fundstellen:
GewArch 1995, 201
MedR 1995, 275

Die Entscheidung ergeht nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluß (§ 130a VwGO ). Der Senat hält die Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Das Verwaltungsgericht [...]
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