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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.04.1995

3 S 2514/94

Normen:
BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
LBauO (Landesbauordnung) Baden-Württemberg § 59 Abs. 1

Fundstellen:
BWVPr 1996, 186
GewArch 1996, 171
GewArch 1996, 258
IBR 1995, 490
UPR 1996, 80
VBlBW 1995, 481

I. Der Kläger wendet sich gegen die Errichtung einer Omnibusunterstellhalle auf dem Nachbargrundstück. Der Kläger, der im Nebenerwerb eine Obstabfindungsbrennerei betreibt, ist Eigentümer des Grundstückes Flst.-Nr. Das [...]
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