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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.11.1995

24 A 4833/94

Normen:
BSHG § 76 § 77 Abs. 1
KJHG § 33 § 39

Fundstellen:
FEVS 46, 452
FamRZ 1996, 900
NDV-RD 1996, 129
NWVBl 1996, 445
zfs 1996, 176

Der Beklagte gewährt der Klägerin und ihren beiden Kindern Hilfe zum Lebensunterhalt. In ihrem Haushalt lebt ferner das Kind D in Vollzeitpflege gemäß § 33 KJHG . Der Beklagte zahlt der Klägerin für die Vollzeitpflege [...]
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