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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 24.10.1995

12 U 162/95

Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Berufung des Klägers ist nur zum Teil begründet. Der Senat hält ein Schmerzensgeld von insgesamt 13.000 DM für angemessen. [...]
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