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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 13.03.1995

8 W 74/95

Normen:
BGB § 1629 Abs. 2 § 1671

Fundstellen:
DRsp IV(418)2
FGPrax 1995, 113
FamRZ 1995, 1168
Justiz 1995, 204
NJW-RR 1996, 67

Das Problem liegt darin, daß nach rechtskräftiger Scheidung der Eltern und gemeinsamer elterlicher Sorge der auf Kindesunterhalt verklagte Elternteil nicht vertretungsberechtigt ist (§§ 181 , 1795 Abs. 2 , 1629 Abs. 2 [...]
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