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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 10.02.1995

3 AR 477/95

Normen:
GVG § 95 Abs. 1 Nr. 1 § 96 Abs. 1
ZPO § 36 Nr. 6 § 703 c

Fundstellen:
JurBüro 1995, 322
Rpfleger 1995, 369

I. Die Klägerin machte ihre Ansprüche wegen Verletzung des Vertrages vom 01. April 1992 über die Lieferung von bestimmten Radbremsen zunächst im Wege des Mahnverfahrens geltend. Laut Aktenausdruck des Amtsgerichts [...]
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