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OLG München - Entscheidung vom 19.05.1995

21 U 4948/94

Normen:
BGB § 306, § 538 Abs. 1, § 276

Fundstellen:
OLGR-München 1995, 205

Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht einen Kautionsrückerstattungsanspruch in Höhe von 60.000,- DM sowie Schadensersatzansprüche in Höhe von 298.809,17 DM gegen den Beklagten als Untervermieter nach Beendigung [...]
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