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OLG München - Entscheidung vom 24.03.1995

21 W 1088/95

Normen:
BRAGO § 57 Abs. 2 § 134 Abs. 1
GKG § 16 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-München 1996, 165

Die statthafte und zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat folgt den tragenden Gründen des landgerichtlichen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden. Das KostRÄndG [...]
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