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OLG München - Entscheidung vom 12.06.1995

30 U 805/94

Normen:
PostUmwG § 2 Abs. 1
PostVerfG § 65 Abs. 1, Abs. 3
TKO § 4 Abs. 1 Nr. 2 §§ 361 363 Abs. 1 § 438 Abs. 1
TKV § 11

Fundstellen:
OLGR-München 1996, 145
OLGReport-München 1996, 145

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen rückständigen Leistungsentgelts für den Anschluß an das Breitbandkabelnetz und dessen Benutzung in Anspruch. Die Beklagte betreibt Gemeinschaftsantennen- und Breitbandkabelanlagen. [...]
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