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OLG München - Entscheidung vom 24.07.1995

12 WF 843/95

Normen:
BGB §§ 1601 ff., § 1361, § 1629 Abs. 3
ZPO §§ 935 ff., § 922, § 567, § 569

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1995, 375
OLGReport-München 1996, 70

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 567 , 569 ZPO ). Nachdem der Verfügungsbeklagte gemäß Schriftsatz vom 20.12.1994 einer Hauptsacheerledigung nicht zustimmte, handelt es sich bei der Entscheidung des Familiengerichts [...]
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