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OLG Köln - Entscheidung vom 26.06.1995

19 U 125/94

Normen:
ZO § 233

Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist war zurückzuweisen, weil der Beklagte nicht glaubhaft gemacht hat, daß die Frist ohne Verschulden seines [...]
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