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OLG Köln - Entscheidung vom 01.08.1995

22 U 19/95

Normen:
BGB §§ 242, 812, 814

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 266
WM 1995, 1914

Die Klägerin ist Herausgeberin der E.-Kreditkarte. Die Beklagte betreibt unter der Bezeichnung D.-Ledermoden (M.) einen Einzelhandel mit Lederwaren, Texitilien und Modeschmuck. Am 23./25.09.1991 schlossen die Parteien [...]
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