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OLG Koblenz - Entscheidung vom 11.05.1995

11 UF 917/94

Normen:
BGB § 1361 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 1995, 1577

Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung der Klägerin hat in der Sache selbst keinen Erfolg- Trennungsunterhalt gemäß § 1361 Abs. 1 BGB steht der Klägerin nach ihrem eigenen Vorbringen nicht zu. Gemäß [...]
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