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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.07.1995

2 Ss OWi 546/95

Normen:
OWiG § 74 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp IV(468)175b
NStZ 1995, 596
NZV 1996, 44
StV 1996, 11

'Grundsätzlich gibt die Verhinderung des Verteidigers gem. § 228 Abs. 2 StPO , § 46 OWiG keinen Anspruch auf Terminsverlegung (vgl. OLG Hamm, VRS 68, 55 ). Der Betroff., dessen Verteidiger einen Antrag auf [...]
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