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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 04.05.1995

6 U 29/88

Normen:
BGB § 631

Fundstellen:
BB 1996 Beilage 9, 3

Nachdem beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war gemäß § 91 a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes eine [...]
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