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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.02.1995

20 W 411/94

Normen:
BGB § 2354 § 2356
BNotO § 1 § 18 § 22 Abs. 2 § 24
FGG § 15
PStG § 45 Abs. 1 § 61 Abs. 1

Fundstellen:
DNotZ 1996, 586
ErbPrax 1995, 362
FamRZ 1996, 112
OLGReport-Frankfurt 1995, 67

Der Antragsteller (AntrSt.) hat seinen Verfahrensbevollmächtigten, einen Notar in Rheinland-Pfalz, damit beauftragt, die Erteilung eines Erbscheins auf Grund gesetzlicher Erbfolge nach seinem am 25.7.1993 verstorbenen [...]
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