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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 06.04.1995

10 U 137/94

Normen:
AGBG § 9
BGB §§ 535 ff. § 537 § 539 § 812

Fundstellen:
BB 1995, 2084
DRsp I(133)579a
NJWE-MietR 1996, 4
OLGR-Düsseldorf 1995, 294
OLGReport-Düsseldorf 1995, 294
WE 1995, 315
WuM 1995, 435
ZMR 1995, 400

Berufung und Anschlußberufung sind zulässig. Beide Rechtsmittel bleiben im Ergebnis erfolglos. 1.) Zur Berufung der Klägerin: Auch wenn die Klägerin der Abtretung der Mietzinsansprüche an die Stadtsparkasse K. mit [...]
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