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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.02.1995

18 U 134/94

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
NVwZ-RR 1995, 484
OLGR-Düsseldorf 1995, 240
OLGReport-Düsseldorf 1995, 240
VersR 1996, 602

Die Berufung ist zulässig,. in der Sache aber nicht begründet. Der Klägerin steht gegen die beklagte Stadt kein Schadensersatzanspruch gemäß § 839 BGB , Art. 34 GG zu. Die Bediensteten der Beklagten haben die ihnen als [...]
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