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OLG Dresden - Entscheidung vom 30.05.1995

3 U 154/95

Normen:
VVG § 61

Fundstellen:
r+s 1996, 342
VersR 1996, 577

Der nach §§ 339 f. ZPO form- und fristgerecht eingelegte Einspruch hat in der Sache keinen Erfolg, § 343 ZPO . Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zahlung von 9.300,00 DM aus der geschlossenen Vollkaskoversicherung [...]
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