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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 24.08.1995

8 Sa 42/95

Normen:
BetrVG § 112

Der Kläger verfolgt mit seiner Berufung weiterhin einen Anspruch auf Zahlung eines rechnerisch unstreitigen Betrags von 15.000,-- DM, den er in erster Linie auf einen Sozialplan stützt und hilfsweise als Schadensersatz [...]
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