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EuGH - Entscheidung vom 19.01.1995

Rs C-351/93

Normen:
EG-Vertrag Art. 177
Verordnung Nr. 2237/85 der Kommission vom 30.07.1985 mit Durchführungsbestimmungen zur Mindesteinfuhrpreisregelung für getrocknete Weintrauben Art. 2 Abs. 3
Verordnung Nr. 426/86 des Rates vom 24.02.1986 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Art. 9
Verordnung Nr. 2742/82 der Kommission vom 13.10.1982 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben Art. 4 Abs. 3
Verordnung Nr. 1626/85 der Kommission vom 14.06.1985 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von bestimmten Sauerkirschen Art. 3 Abs. 3

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Das College van Beroep voor het Bedrijfsleven (Niederlande) hat mit Beschluß vom 23. April 1993 (Rechtssache C-351/93), beim Gerichtshof eingegangen am 12. Juli 1993, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag zwei Fragen nach [...]
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