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BayObLG - Entscheidung vom 07.06.1995

3Z BR 39/95

Normen:
BGB § 1835 Abs. 4, § 1836a, § 1836 Abs. 2
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
ZSEG § 16 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGZ 1995 Nr. 37
BayObLGZ 1995, 212
EzFamR aktuell 1995, 325
FamRZ 1995, 1599
Rpfleger 1996, 158

I. Für die Betroffene ist deren Bruder als Betreuer bestellt. Mit Beschluß vom 6.9.1994 setzte das Amtsgericht (Rechtspfleger) für den Betreuer eine Aufwandsentschädigung von 362, 50 DM für die Zeit vom 1.7.1993 bis [...]
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