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BayObLG - Entscheidung vom 07.07.1995

4 St RR 104/95

Normen:
StPO § 232 Abs. 4

Fundstellen:
BayObLGSt 1995, 99
MDR 1995, 1252
NStZ-RR 1996, 144
wistra 1996, 79

Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Angeklagten beim Amtsgericht L. am 25.8.1994 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 DM. Das Amtsgericht bestimmte [...]
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