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BayObLG - Entscheidung vom 02.03.1995

3Z BR 364/94

Normen:
WEG § 48 Abs. 3

Fundstellen:
JurBüro 1995, 368
WuM 1995, 505

I. 1. Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Antragsteller haben die Wohnung mit notariellem Kaufvertrag vom 8.5.1991 von den Voreigentümern erworben und sind seit 28.4.1992 als [...]
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