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BayObLG - Entscheidung vom 16.03.1995

2 St RR 51/95

Normen:
StPO § 140 Abs. 2 S. 1, § 338 Nr. 5

Fundstellen:
BayObLGSt 1995, 56
MDR 1995, 841
NJW 1995, 2738
StV 1995, 573
VRS 89, 211

Die Berufungsverhandlung fand ohne Verteidiger statt, obwohl die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat geboten war (§ 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ). Ob eine Tat im Sinne dieser Vorschrift als schwer zu [...]
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