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BayObLG - Entscheidung vom 27.02.1995

2 ObOWi 46/95

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
OWiG § 73 Abs. 1, 3, § 74 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGSt 1995, 43
DRsp IV(468)176c
NJW 1995, 2800
NZV 1995, 459
VRS 89, 190

Nach § 80 Abs. 1 OWiG darf die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu [...]
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