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BayObLG - Entscheidung vom 17.08.1995

2Z BR 19/95

Normen:
WEG § 10 Abs. 1 S. 2, § 13 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
WuM 1996, 486

I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus einem Altbau (frühere Doppelhaushälfte) und einem Anbau (Einfamilienhaus mit gesondertem Eingang) besteht. Das mit der Doppelhaushälfte bebaute [...]
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