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BVerwG - Entscheidung vom 06.09.1995

3 C 1.94

Normen:
MGV § 7 Abs. 2
Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Art. kel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 90, S. 13) in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1639/91des Rates vom 13. Juni 1991 (ABl. L 150 S. 35) Art. 7 Abs. 1
Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Art. kel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 (ABl. L 132, S. 11) ergänzten Fassung Art. 5

Fundstellen:
AgrarR 1996, 33
Buchholz 451.512 MGVO Nr. 112
RdL 1997, 194

I. Die Beklagten streiten darüber, ob infolge der Rückgabe einer vom Beigeladenen gepachteten landwirtschaftlichen Fläche an den Kläger eine Referenzmenge auf diesen übergegangen ist. Der Kläger erwarb durch [...]
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