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BVerwG - Entscheidung vom 16.08.1995

1 B 115.95

Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 133 Abs. 3 S. 3, § 67 Abs. 3 S. 2, § 95 Abs. 1 S. 1

Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung [...]
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