Der Antrag ist unzulässig. Die Vorschrift des § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG , auf die der Antrag gestützt ist, ist hier nicht einschlägig. Eine Streitwertfestsetzung nach § 25 Abs. 2 GKG ist im Asylverfahren nicht zu treffen, [...]
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