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BVerwG - Entscheidung vom 18.08.1995

1 B 55.95

Normen:
AuslG § 8 Abs. 2 S. 1, 2
AuslG 1965 § 11 Abs. 2 (jetzt § 48 Abs. 1 Nr. 5)
VwGO § 132 Abs. 2, § 86 Abs. 1, § 98
ZPO §§ 404, 412

1. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung seines Prozeßbevollmächtigten ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg [...]
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