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BVerwG - Entscheidung vom 17.07.1995

1 B 87.95

Normen:
GastG § 18 Abs. 1
GastV (rheinlandpfälzische Gaststättenverordnung vom 2. Dezember 1971, GVBl. S. 274, geändert durch die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Gaststättenverordnung vom 25. Oktober 1992, GVBl. S. 371)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 1996, 260

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung des [...]
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